Hausordnung Wohnmobilstandplatz München

Hausordnung Wohnmobilstandplatz München
(Oktoberfest-Camping München)

Herzlich willkommen…
… auf dem Wohnmobilstandplatz in München während des Oktoberfestes. Damit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist und sich alle Benutzer auf dem Gelände wohl fühlen, bitten wir Sie um Beachtung folgender Regelungen:

§ 1 Anerkennung Hausordnung

Das Betreten des Geländes des Wohnmobilstandplatzes ist für Benutzer sowie etwaige Besucher nur unter Anerkennung der Hausordnung gestattet. Mit Betreten wird die Hausordnung anerkannt.

§ 2 Öffnungszeiten

Der Wohnmobilstandplatz München ist zu den im Internet (www.oktoberfest-camping.com) angegebenen Veranstaltungstagen ganztägig (24 Stunden) geöffnet.

§ 3 Ankunft / Abreise

Bei der Einfahrt zum Wohnmobilstandplatz müssen Sie sich am Check-In anmelden, auch dann, wenn Sie den Wohnmobilstandplatz nur für kurze Zeit als Besucher betreten.
Bei der Anreise ist eine Registrierung der gebuchten Personenanzahl vorzunehmen.
Hierzu ist am Check-In die Reservierungsbestätigung der Online-Buchung vorzuzeigen oder eine Standplatzanmeldung vollständig auszufüllen. Zudem sind die Personalausweise/Reisepässe von allen Benutzern des Standplatzes vorzulegen.
Nach der Anmeldung erhält jeder Gast ein Einlassband. Dieses ist während der gesamten Aufenthaltsdauer am Arm zu tragen und auf Verlagen vorzuzeigen.
Bei der Abreise haben sich alle Benutzer des Standplatzes im Ausfahrtsbereich abzumelden.

§ 4 Gebühren und Standplatzgröße

Es gelten die Preise gemäß Aushang:
• Standplatz für ein Wohnmobil/Wohnwagen/Fahrzeug inkl. 2 Personen: 35,00EUR/Nacht
• jede weitere Person: 15,00 EUR/Nacht
• Strom am Stellplatz: 5 €/Nacht
Die Gebühr ist für den gesamten Aufenthalt im Voraus am Check-In zu bezahlen. Es erfolgt keine Gebührenerstattung bei Abreise vor dem gebuchten Zeitraum.
Am Abreisetag ist der Standplatz bis 12 Uhr zu verlassen. Bei Verlassen des Geländes nach 12 Uhr sind die Gebühren für eine weitere Nacht zu bezahlen.
Der Standplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet und die Gebühren bezahlt hat. In den Preisen ist eine kostenlose Nutzung der Toiletten, Duschen und die Entnahme von Trinkwasser sowie die Entsorgung von Fäkalien und anfallenden „Haushaltsmüll“ enthalten.
Der Betreiber behält sich im besonderen Fall das Verlangen und den Einbehalt einer Standplatzkaution in Höhe von 500,00 EUR vor.
Die maximale Standplatzgröße beträgt pro Fahrzeug:
• Standplatztiefe 4m
• Standplatzlänge 8m
Größere Fahrzeuge, welche die maximale Standplatzlänge überschreiten sind nur mit Zustimmung des Betreibers zulässig. Die Einnahme der Standplätze hat so zu erfolgen, dass umliegende Fahrzeuge und Standplätze nicht behindert und notwendige Rettungswege eingehalten werden.

§ 5 Standplatzzuweisung

Das Ordnungspersonal zeigt freie Standplätze an. Jeder Fahrzeugführer ist für das Parken des Fahrzeugs, den Aufbau und die Sicherung etwaiger Aufbauten eigenverantwortlich. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Jeder hat den Standplatz einzunehmen, der ihm zugewiesen wird. Fahrzeugbewegungen während des Aufenthalts sind nur unter Aufsicht und nach Anweisung des Ordnungspersonals gestattet.

§ 6 Fahrzeug Einstellbedingungen

Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden. Die Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Standplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Wohnmobilstandplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Fahrzeugeinstellers das Fahrzeug abschleppen lassen, wenn:
• das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Wohnmobilstandplatz verunreinigt bzw. dessen Betrieb gefährdet;
• das Fahrzeug Rettungs- und Feuerwehrflächen zuparkt.

§ 7 Nachtruhe, Lärm, Verhalten

Wir bitten Sie, auf Ihre Nachbarn und Ihre Umgebung Rücksicht zu nehmen. Vermeiden Sie Lärm oder laute Musik. Ordnung, Sauberkeit und rücksichtsvolles Verhalten allen Gästen gegenüber sollten selbstverständlich sein.
Täglich in der Zeit von 14 bis 16 Uhr ist die Mittagsruhe auf dem gesamten Gelände einzuhalten. Die Nachtruhe beginnt um 24 Uhr und endet um 7 Uhr.

§ 8 Grillen und Lagerfeuer

Das Grillen ist auf dem gesamten Gelände nur mit Elektro- und Gasgrills erlaubt. Lagerfeuer und das Grillen mit Holzkohle sind auf dem gesamten Gelände verboten.

§ 9 Sanitäre Anlagen

Die sanitären Anlagen sind stets sauber zu verlassen. Die Duschkabinen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Die Fäkalienentleerung darf nur an dem dafür vorgesehenen Ausguss erfolgen.

§ 10 Anweisungen des Betreibers

Den Anweisungen des Betreibers oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht, d. h. sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder vom Gelände verweisen, wenn dies im Interesse des Betreibers oder anderer Gäste notwendig wird. Verstöße gegen die Hausordnung oder Störung des Hausfriedens können ein Geländeverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Betreibers berechtigt. Der Betreiber behält sich vor, ein Geländeverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Geländeverbot zuwiderhandeln, werden vom Betreiber mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.

§ 11 Müllbeseitigung

Jeder Nutzer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ohne herumliegenden Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender, haushaltsüblicher Müll kann in den dafür vorgesehenen Stellen am Gelände entsorgt werden. Sondermüll darf nicht auf dem Wohnmobilstandplatz entsorgt werden. Am Standplatz vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 100,00 EUR verhängt.

§ 12 Aufenthalt von Jugendlichen

Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Wohnmobilstandplatz ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 13 Geländeverbot

Das Geländeverbot bezieht sich auf das gesamte Gelände des Wohnmobilstandplatzes München. Es erfolgt keine Gebührenerstattung bei Erteilung eines Geländeverbots. Der Betreiber behält sich vor, einen Hausfriedensbruch strafrechtlich zur Anzeige zu bringen.

§ 14 Haftung bei Schäden

Der Betreiber übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im gesamten Gelände keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen oder abhanden gekommene Gegenstände.

§ 15 Bodenbeschaffenheit / Haftung

Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Benutzer betritt das Gelände auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

§ 16 Werbung

Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Gelände nur mit Genehmigung des Betreibers zulässig. Werbung, welche ohne Genehmigung des Betreibers verteilt wird, zieht ein sofortiges Geländeverbot nach sich. Die Haftung für die in Umlauf gebrachte Werbung übernehmen ausschließlich der Herausgeber sowie dessen Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Sonstiges

Tiere sind auf dem Gelände des Wohnmobilstandplatzes verboten.
Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr.
Der Betreiber gewährt die Sicherheit der Energieanschlüsse bis zu den Endpunkten, sprich dem Stromverteilerkasten. Für alle danach verlegten Leitungen und Einrichtungen ist der Benutzer in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Für den technischen Zustand der Campingausrüstung ist der jeweilige Benutzer verantwortlich. Etwaige Gasanlagen müssen mit einer gültigen Gasprüfplakette versehen sein. Jeder Benutzer trägt die Verantwortung für seine Sachkenntnis im Umgang mit Propan- und Gasgeräten und für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Art von Absperrungen, sowie das Graben von Löchern, die Beschädigung von Bäumen und Pflanzen etc. ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Schnüre, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet wird.

Betreiber:

Oktoberfest-Camping München

durchgeführt von:
TAGkonzept GmbH
Beta-Str. 21
85774 Unterföhring

Mobil: +49 (0) 176 30454000
Telefon: +49 (0)89 23761600
Telefax: +49 (0)89 23761602

Email: info@tagkonzept.com
Internet: www.tagkonzept.com

Geschäftsführer:
Claudia Hartl, Dr. Michael Spitzweg
Amtsgericht München HRB 165784
Steuer-Nr.: 143/184/61040

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